Ja. Ein Defekturarzneimittel muss nach § 8 ApBetrO nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung hergestellt werden. Diese Herstellungsanweisung ist zwingend und muss von einem Apotheker der Apotheke unterschrieben sein. Die Herstellungsanweisung ist nicht mit dem Herstellungsprotokoll oder der Prüfanweisung gleichzusetzen. Sie ist die vorgelagerte verbindliche Vorgabe für die Herstellung der Defektur und muss insbesondere Festlegungen zu Ausgangsstoffen, Arbeitsschritten, Kennzeichnung und Freigabe zum Inverkehrbringen enthalten.
Mini-Fall
Eine Apotheke stellt eine häufig benötigte Salbe im Voraus in 40 abgabefertigen Packungen her. Eine schriftliche Herstellungsanweisung liegt nicht vor. Die herstellende Person dokumentiert aber alle Schritte im Herstellungsprotokoll. Der Prüfer fragt Dich, ob das rechtlich ausreicht.
Musterantwort
Nein. Liegt eine Defektur vor, verlangt § 8 ApBetrO zwingend eine vorher erstellte schriftliche Herstellungsanweisung, die von einem Apotheker der Apotheke unterschrieben ist. Das spätere Herstellungsprotokoll ersetzt diese Herstellungsanweisung nicht, sondern setzt sie voraus.
Typische Falle oder Verwechslungsgefahr
Ein häufiger Fehler ist die Aussage, bei kleineren Chargen oder standardisierten Zubereitungen genüge eine bloße laufende Dokumentation. Das ist unzutreffend. Gerade bei der Defektur ist die vorgelagerte schriftliche Herstellungsanweisung ausdrücklich vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage: Maßgeblich sind vor allem § 8 ApBetrO für Defekturarzneimittel und § 1a Abs. 9 ApBetrO für die Definition der Defektur. Für die Freigabe zum Inverkehrbringen nimmt § 8 ApBetrO außerdem auf § 4 Abs. 17 AMG Bezug.
Stand der Recherche: 9. März 2026.
Wenn Du bei Defektur, Herstellungsanweisung, Herstellungsprotokoll und Prüfanweisung nicht durcheinanderkommen willst, solltest Du das Thema im Prüfungsstil lernen und nicht nur am Normtext. In pharmatorium findest Du passende Karteikarten zu § 8 ApBetrO, zur Abgrenzung von Rezeptur und Defektur sowie zu den typischen Prüfungsfallen bei Dokumentation, Freigabe und Prüfung.