Allgemeines Recht im 3. Staatsexamen Pharmazie

Das allgemeine Recht bildet die Grundlage für das gesamte Rechtsgebiet der Apothekerprüfung: Ohne ein sicheres Verständnis von Normenarten, Gesetzgebungsverfahren und Rechtsgebietsystematik lassen sich AMG, ApoG, ApBetrO, AMVV und die weiteren Spezialgesetze nicht sauber einordnen. Für die mündliche Prüfung im 3. Staatsexamen stehen typischerweise die Abgrenzung von Gesetz und Rechtsverordnung, der Weg vom Gesetzentwurf bis zum Inkrafttreten, die Wirkung von EU-Verordnung und EU-Richtlinie sowie die Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts in das öffentliche Recht im Vordergrund. Diese Seite ordnet den Stoff entlang der beiden Blöcke Rechtsquellen und Normsetzung sowie Rechtsgebiete im Überblick und verweist von jedem Prüfungsblock auf die zugehörigen Karteikarten.

Allgemeines Recht: Überblick

Das deutsche Recht kennt mehrere Normenarten, die jeweils von unterschiedlichen Stellen erlassen werden und unterschiedliche Bindungswirkungen entfalten: Gesetze werden vom Parlament beschlossen, Rechtsverordnungen von der Exekutive auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen, Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Apothekerkammern und Verwaltungsvorschriften binden nur die Verwaltung intern. Das europäische Recht ergänzt diesen Rahmen: EU-Verordnungen sind unmittelbar verbindlich, EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich wird das Recht in die drei Grundbereiche öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht eingeteilt; das Arzneimittel- und Apothekenrecht gehört überwiegend zum öffentlichen Recht, genauer zum Verwaltungsrecht.

Rechtsgrundlagen: Art. 20, 28, 70 ff., 76 bis 82, 92 GG; Art. 14, 16, 17, 19 EUV; Art. 288 und Art. 297 AEUV; BGB, StGB, VwVfG, AMG, ApoG.

Allgemeines Recht im Rechtsteil des 3. Staatsexamens

Im mündlichen Examen verläuft die Entscheidungskette typischerweise von der Norm zur Rechtsfolge: Welche Normenart liegt vor (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung oder EU-Richtlinie)? Wer hat sie erlassen und auf welcher Ermächtigung beruht sie? In welches Rechtsgebiet gehört die Frage (öffentliches Recht, Privatrecht oder Strafrecht), und wie wird das konkrete pharmazeutische Rechtsthema dort eingeordnet?

  • Normenarten im deutschen Recht und wer sie erlässt
  • Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren
  • EU-Recht und seine Wirkung im Mitgliedstaat
  • Abgrenzung öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht
  • Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts

Die folgenden Themen- und Prüfungsblöcke greifen genau diese Entscheidungskette auf und verweisen auf die zugehörigen Karteikarten.

Zentrale Begriffe

term

Gesetz

definition

Formelles Parlamentsgesetz, vom Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat beschlossen.

term

Rechtsverordnung

definition

Norm der Exekutive, die gesetzliche Vorgaben konkretisiert und eine gesetzliche Ermächtigung voraussetzt (Art. 80 GG).

term

Satzung

definition

Regelung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zum Beispiel die Berufsordnung einer Apothekerkammer.

term

Verwaltungsvorschrift

definition

Interne Weisung innerhalb der Verwaltung, die grundsätzlich nur verwaltungsintern bindet.

term

EU-Verordnung

definition

Allgemein verbindlicher, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltender Rechtsakt der EU (Art. 288 AEUV).

term

EU-Richtlinie

definition

Zielvorgabe an die Mitgliedstaaten, die fristgerecht in nationales Recht umzusetzen ist (Art. 288 AEUV).

term

Öffentliches Recht

definition

Regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, insbesondere hoheitliches Handeln (z. B. Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht).

term

Privatrecht

definition

Regelt Rechtsbeziehungen zwischen grundsätzlich gleichgeordneten Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Vertragsrecht, Sachenrecht).

term

Strafrecht

definition

Ahndet Verstöße gegen strafrechtliche Normen anhand der Kategorien Tat, Schuld und Strafe.

Typische Prüfungsblöcke

1

title

Normenarten im deutschen Recht und wer sie erlässt

2

description

Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift sowie EU-Verordnung und EU-Richtlinie und jeweils, wer sie erlässt und welche Bindungswirkung sie entfalten.

3

title

Gesetzgebungsverfahren für Bundesgesetze

4

description

Initiative, Beratung und Beschluss im Bundestag, Beteiligung des Bundesrates, Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung nach Art. 76 bis 82 GG.

5

title

Rechtsverordnung nach Art. 80 GG

6

description

Gesetzliche Ermächtigung, Erlass durch den ermächtigten Verordnungsgeber, gegebenenfalls Zustimmung des Bundesrates, Verkündung und Inkrafttreten.

7

title

Abgrenzung Gesetz und Rechtsverordnung

8

description

Parlament versus Exekutive, Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung sowie Bundes- und Landesebene als Unterscheidungskriterien.

9

title

Weitere Normbegriffe

10

description

Verwaltungsvorschrift, Satzung, Novelle, Bekanntmachung, EU-Richtlinie, Leitlinie und Empfehlung mit ihrer jeweiligen Bindungswirkung.

11

title

EU-Organe und ihre Aufgaben

12

description

EU-Kommission (Brüssel), EU-Parlament (Straßburg und Brüssel), Rat der EU (Brüssel) und Gerichtshof der EU (Luxemburg) nach Art. 14, 16, 17 und 19 EUV.

13

title

Wirkung europäischer Rechtsakte

14

description

Unmittelbare Geltung der EU-Verordnung und Umsetzungspflicht bei der EU-Richtlinie nach Art. 288 AEUV.

15

title

Amtliche Verkündung von Bundes- und EU-Recht

16

description

Bundesgesetzblatt (elektronisch über recht.bund.de) und Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex) nach Art. 82 GG und Art. 297 AEUV.

17

title

Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht

18

description

Einteilung in die drei Grundbereiche und Abgrenzungskriterien (gleichgeordnet versus hoheitlich).

19

title

Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts

20

description

Zuordnung überwiegend zum öffentlichen Recht und speziell zum Verwaltungsrecht.

21

title

Zuständigkeiten der Länder und Landesgesetze

22

description

Typische Landesgesetze wie Schulrecht, Ladenöffnungszeiten sowie Heilberufe- und Kammergesetz nach Art. 70 und 28 GG.

23

title

Gewaltenteilung

24

description

Legislative, Exekutive und Judikative mit ihren Aufgaben nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG.

Typische Prüfungsfragen zum allgemeinen Recht

  1. 1.Welche Normenarten kommen im deutschen Recht häufig vor und wer erlässt sie jeweils?
  2. 2.Wie kommt ein Bundesgesetz von der Initiative bis zum Inkrafttreten zustande?
  3. 3.Wie kommt eine Rechtsverordnung zustande und welche Rolle spielt die gesetzliche Ermächtigung?
  4. 4.Worin unterscheiden sich Gesetz und Rechtsverordnung am treffendsten?
  5. 5.Worin unterscheiden sich EU-Verordnung und EU-Richtlinie in ihrer Wirkung im Mitgliedstaat?
  6. 6.Wo werden Bundesrechtsnormen amtlich verkündet und wo EU-Rechtsakte?
  7. 7.Welche typischen Rechtsgebiete werden im deutschen Recht unterschieden und zu welchem Bereich gehört das Arzneimittel- und Apothekenrecht?
  8. 8.Welche drei Staatsgewalten werden unterschieden und welche Aufgabe hat jede von ihnen?

Beispielkarten

Du siehst einen Auszug. In der Lernplattform findest du alle Inhalte vollständig strukturiert und kannst direkt mit dem Lernen starten.

Frage

cardType: Grundlagenkarte – Karte 1

Antwort

Frage

frage: Welche Normenarten kommen im deutschen Recht häufig vor und wer erlässt sie?

Antwort

Frage

antwort: Gesetz: vom Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) beschlossen. Rechtsverordnung: von der Regierung oder Ministerien auf Grundlage eines Gesetzes erlassen. Satzung: von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Apothekerkammern, Gemeinden) beschlossen. Verwaltungsvorschrift: interne Weisung einer höheren an eine nachgeordnete Behörde. EU-Verordnung: von der EU (unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar). EU-Richtlinie: von der EU (muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden).

Antwort

Frage

zusatz: Das Parlament (Legislative) erlässt Gesetze, die Regierung (Exekutive) führt sie durch. Satzungen gelten nur im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Körperschaft, z. B. Berufsordnung der Apothekerkammer. Verwaltungsvorschriften regeln das Verwaltungshandeln intern, binden aber keine Bürger. Rechtsgrundlage: Art. 80 GG, Art. 28 GG.

Antwort

Frage

cardType: Standardkarte – Karte 7

Antwort

Frage

frage: Worin unterscheiden sich EU-Verordnung und EU-Richtlinie in ihrer Wirkung im Mitgliedstaat?

Antwort

Frage

antwort: EU-Verordnung: allgemein verbindlich und gilt unmittelbar. EU-Richtlinie: Ziel verbindlich, Umsetzung in nationales Recht erforderlich.

Antwort

Frage

zusatz: Verordnungen gelten direkt, Richtlinien müssen fristgerecht in deutsches Recht übertragen werden. Rechtsgrundlage: Art. 288 AEUV.

Antwort

Frage

cardType: Abgrenzungskarte – Karte 4

Antwort

Frage

frage: Welche Aussage trifft den Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnung am besten?

Antwort

Frage

antwort: Richtig ist: Gesetze werden vom Parlament beschlossen, Rechtsverordnungen erlässt die Exekutive auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. Falsch sind: „Beide werden vom Parlament beschlossen, die Rechtsverordnung braucht zusätzlich die Unterschrift des Ministers", „Gesetze erlässt die Bundesregierung, Rechtsverordnungen erlässt der Bundestag" sowie „Gesetze gelten nur im jeweiligen Bundesland, Rechtsverordnungen gelten immer bundesweit".

Antwort

Frage

zusatz: Gesetze können Bundes- oder Landesgesetze sein, Rechtsverordnungen gibt es ebenfalls auf Bundes- oder Landesebene – entscheidend ist Parlament versus Exekutive plus Ermächtigung. Rechtsgrundlage: Art. 70 ff., Art. 76 ff., Art. 80 GG.

Antwort

Wie du das allgemeine Recht für das Staatsexamen lernst

1

Sechs Normenarten als festen Block lernen

Lerne die sechs Normenarten Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung und EU-Richtlinie als festen Block und ordne jeder Normenart zu, wer sie erlässt und welche Bindungswirkung sie entfaltet.

2

Kurzformel zur Abgrenzung Gesetz gegen Rechtsverordnung

Merke Dir die Kurzformel: „Parlament beschließt das Gesetz, die Exekutive erlässt die Rechtsverordnung innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 GG".

3

Art. 288 AEUV als Abgrenzung

Verankere den Unterschied an Art. 288 AEUV: unmittelbare Geltung gegen Umsetzungspflicht; nutze dafür je ein pharmazeutisches Beispiel aus dem Cluster.

4

Pharmazeutische Rechtsgebiete in die drei Säulen einordnen

Ordne AMG, ApoG, ApBetrO und MPDG bewusst überwiegend in das öffentliche Recht und dort in das Verwaltungsrecht ein.

5

Amtliche Verkündungswege einprägen

Präge Dir die Verkündungswege ein: Bundesgesetzblatt für Bundesrecht (elektronisch über recht.bund.de) und Amtsblatt der Europäischen Union für EU-Recht (über EUR-Lex); konsolidierte Fassungen dienen nur der Recherche.

Jetzt starten

Lerne das allgemeine Recht prüfungsnah mit kostenlosen Karteikarten, strukturiert, wiederholbar und auf die mündliche Prüfung zugeschnitten.