Das allgemeine Recht bildet die Grundlage für das gesamte Rechtsgebiet der Apothekerprüfung: Ohne ein sicheres Verständnis von Normenarten, Gesetzgebungsverfahren und Rechtsgebietsystematik lassen sich AMG, ApoG, ApBetrO, AMVV und die weiteren Spezialgesetze nicht sauber einordnen. Für die mündliche Prüfung im 3. Staatsexamen stehen typischerweise die Abgrenzung von Gesetz und Rechtsverordnung, der Weg vom Gesetzentwurf bis zum Inkrafttreten, die Wirkung von EU-Verordnung und EU-Richtlinie sowie die Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts in das öffentliche Recht im Vordergrund. Diese Seite ordnet den Stoff entlang der beiden Blöcke Rechtsquellen und Normsetzung sowie Rechtsgebiete im Überblick und verweist von jedem Prüfungsblock auf die zugehörigen Karteikarten.
Das deutsche Recht kennt mehrere Normenarten, die jeweils von unterschiedlichen Stellen erlassen werden und unterschiedliche Bindungswirkungen entfalten: Gesetze werden vom Parlament beschlossen, Rechtsverordnungen von der Exekutive auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen, Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Apothekerkammern und Verwaltungsvorschriften binden nur die Verwaltung intern. Das europäische Recht ergänzt diesen Rahmen: EU-Verordnungen sind unmittelbar verbindlich, EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich wird das Recht in die drei Grundbereiche öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht eingeteilt; das Arzneimittel- und Apothekenrecht gehört überwiegend zum öffentlichen Recht, genauer zum Verwaltungsrecht.
Rechtsgrundlagen: Art. 20, 28, 70 ff., 76 bis 82, 92 GG; Art. 14, 16, 17, 19 EUV; Art. 288 und Art. 297 AEUV; BGB, StGB, VwVfG, AMG, ApoG.
Im mündlichen Examen verläuft die Entscheidungskette typischerweise von der Norm zur Rechtsfolge: Welche Normenart liegt vor (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung oder EU-Richtlinie)? Wer hat sie erlassen und auf welcher Ermächtigung beruht sie? In welches Rechtsgebiet gehört die Frage (öffentliches Recht, Privatrecht oder Strafrecht), und wie wird das konkrete pharmazeutische Rechtsthema dort eingeordnet?
Die folgenden Themen- und Prüfungsblöcke greifen genau diese Entscheidungskette auf und verweisen auf die zugehörigen Karteikarten.
Gesetz
Formelles Parlamentsgesetz, vom Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat beschlossen.
Rechtsverordnung
Norm der Exekutive, die gesetzliche Vorgaben konkretisiert und eine gesetzliche Ermächtigung voraussetzt (Art. 80 GG).
Satzung
Regelung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zum Beispiel die Berufsordnung einer Apothekerkammer.
Verwaltungsvorschrift
Interne Weisung innerhalb der Verwaltung, die grundsätzlich nur verwaltungsintern bindet.
EU-Verordnung
Allgemein verbindlicher, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltender Rechtsakt der EU (Art. 288 AEUV).
EU-Richtlinie
Zielvorgabe an die Mitgliedstaaten, die fristgerecht in nationales Recht umzusetzen ist (Art. 288 AEUV).
Öffentliches Recht
Regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, insbesondere hoheitliches Handeln (z. B. Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht).
Privatrecht
Regelt Rechtsbeziehungen zwischen grundsätzlich gleichgeordneten Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Vertragsrecht, Sachenrecht).
Strafrecht
Ahndet Verstöße gegen strafrechtliche Normen anhand der Kategorien Tat, Schuld und Strafe.
Normenarten im deutschen Recht und wer sie erlässt
Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift sowie EU-Verordnung und EU-Richtlinie und jeweils, wer sie erlässt und welche Bindungswirkung sie entfalten.
Gesetzgebungsverfahren für Bundesgesetze
Initiative, Beratung und Beschluss im Bundestag, Beteiligung des Bundesrates, Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung nach Art. 76 bis 82 GG.
Rechtsverordnung nach Art. 80 GG
Gesetzliche Ermächtigung, Erlass durch den ermächtigten Verordnungsgeber, gegebenenfalls Zustimmung des Bundesrates, Verkündung und Inkrafttreten.
Abgrenzung Gesetz und Rechtsverordnung
Parlament versus Exekutive, Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung sowie Bundes- und Landesebene als Unterscheidungskriterien.
Weitere Normbegriffe
Verwaltungsvorschrift, Satzung, Novelle, Bekanntmachung, EU-Richtlinie, Leitlinie und Empfehlung mit ihrer jeweiligen Bindungswirkung.
EU-Organe und ihre Aufgaben
EU-Kommission (Brüssel), EU-Parlament (Straßburg und Brüssel), Rat der EU (Brüssel) und Gerichtshof der EU (Luxemburg) nach Art. 14, 16, 17 und 19 EUV.
Wirkung europäischer Rechtsakte
Unmittelbare Geltung der EU-Verordnung und Umsetzungspflicht bei der EU-Richtlinie nach Art. 288 AEUV.
Amtliche Verkündung von Bundes- und EU-Recht
Bundesgesetzblatt (elektronisch über recht.bund.de) und Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex) nach Art. 82 GG und Art. 297 AEUV.
Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht
Einteilung in die drei Grundbereiche und Abgrenzungskriterien (gleichgeordnet versus hoheitlich).
Einordnung des Arzneimittel- und Apothekenrechts
Zuordnung überwiegend zum öffentlichen Recht und speziell zum Verwaltungsrecht.
Zuständigkeiten der Länder und Landesgesetze
Typische Landesgesetze wie Schulrecht, Ladenöffnungszeiten sowie Heilberufe- und Kammergesetz nach Art. 70 und 28 GG.
Gewaltenteilung
Legislative, Exekutive und Judikative mit ihren Aufgaben nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG.
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cardType: Grundlagenkarte – Karte 1
frage: Welche Normenarten kommen im deutschen Recht häufig vor und wer erlässt sie?
antwort: Gesetz: vom Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) beschlossen. Rechtsverordnung: von der Regierung oder Ministerien auf Grundlage eines Gesetzes erlassen. Satzung: von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Apothekerkammern, Gemeinden) beschlossen. Verwaltungsvorschrift: interne Weisung einer höheren an eine nachgeordnete Behörde. EU-Verordnung: von der EU (unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar). EU-Richtlinie: von der EU (muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden).
zusatz: Das Parlament (Legislative) erlässt Gesetze, die Regierung (Exekutive) führt sie durch. Satzungen gelten nur im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Körperschaft, z. B. Berufsordnung der Apothekerkammer. Verwaltungsvorschriften regeln das Verwaltungshandeln intern, binden aber keine Bürger. Rechtsgrundlage: Art. 80 GG, Art. 28 GG.
cardType: Standardkarte – Karte 7
frage: Worin unterscheiden sich EU-Verordnung und EU-Richtlinie in ihrer Wirkung im Mitgliedstaat?
antwort: EU-Verordnung: allgemein verbindlich und gilt unmittelbar. EU-Richtlinie: Ziel verbindlich, Umsetzung in nationales Recht erforderlich.
zusatz: Verordnungen gelten direkt, Richtlinien müssen fristgerecht in deutsches Recht übertragen werden. Rechtsgrundlage: Art. 288 AEUV.
cardType: Abgrenzungskarte – Karte 4
frage: Welche Aussage trifft den Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnung am besten?
antwort: Richtig ist: Gesetze werden vom Parlament beschlossen, Rechtsverordnungen erlässt die Exekutive auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. Falsch sind: „Beide werden vom Parlament beschlossen, die Rechtsverordnung braucht zusätzlich die Unterschrift des Ministers", „Gesetze erlässt die Bundesregierung, Rechtsverordnungen erlässt der Bundestag" sowie „Gesetze gelten nur im jeweiligen Bundesland, Rechtsverordnungen gelten immer bundesweit".
zusatz: Gesetze können Bundes- oder Landesgesetze sein, Rechtsverordnungen gibt es ebenfalls auf Bundes- oder Landesebene – entscheidend ist Parlament versus Exekutive plus Ermächtigung. Rechtsgrundlage: Art. 70 ff., Art. 76 ff., Art. 80 GG.
Lerne die sechs Normenarten Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, EU-Verordnung und EU-Richtlinie als festen Block und ordne jeder Normenart zu, wer sie erlässt und welche Bindungswirkung sie entfaltet.
Merke Dir die Kurzformel: „Parlament beschließt das Gesetz, die Exekutive erlässt die Rechtsverordnung innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 GG".
Verankere den Unterschied an Art. 288 AEUV: unmittelbare Geltung gegen Umsetzungspflicht; nutze dafür je ein pharmazeutisches Beispiel aus dem Cluster.
Ordne AMG, ApoG, ApBetrO und MPDG bewusst überwiegend in das öffentliche Recht und dort in das Verwaltungsrecht ein.
Präge Dir die Verkündungswege ein: Bundesgesetzblatt für Bundesrecht (elektronisch über recht.bund.de) und Amtsblatt der Europäischen Union für EU-Recht (über EUR-Lex); konsolidierte Fassungen dienen nur der Recherche.
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